Schwäbischer Chorverband (Auszug)
Was gilt für Chöre aktuell? (Stand 25.09.2020)
Proben und Konzerte sind als Veranstaltungen grundsätzlich zulässig. Die Details stellen wir hier dar.
Einschränkungen, die Chöre betreffen:
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Bei Veranstaltungen ist ein Hygienekonzept zu erstellen und die Daten der Mitwirkenden, Beschäftigten und Besucher zu dokumentieren (Name, Anschrift, Telefon).
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Bei privaten Veranstaltungen mit weniger als 100 Besuchern ist kein Hygienekonzept zu erstellen.
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Proben gelten regulär wie Veranstaltungen (nicht als private Veranstaltung, Quelle), Hygienevorgaben müssen eingehalten werden. Allgemeine Proben ohne Veranstaltungsbezug sind zulässig.
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Musikschulen und Bildungseinrichtungen müssen für ihren Betrieb ein Hygienekonzept erstellen und die Teilnehmerdaten erfassen.
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Zur Frage der Mindestabstände bei Sängerinnen und Sängern wird auf die Arbeitsschutzstandards der VBG und die Risikoein-
schätzung des FIM verwiesen. -
Für Sänger*innen gelten mindestens 2 m Abstand zur nächsten Person.
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Maximale Gruppengröße für den Unterricht in Musikschulen sind 20 Personen.
Quelle: